Hier war es ja lange Zeit mächtig still im Blog und ich gelobe Besserung.
Was alles so passiert ist, seit meinem letzten Post im Dezember hier jetzt mal im Schnelldurchlauf…
Eigentlich sollte es vom 1.Geburtstag der Zwerge auch noch Fotos geben, aber irgendwie ging das leider vor lauter Stress vor den Weihnachtstagen komplett unter.
Offiziell war ja der 21.Dezember auch mein erster Arbeitstag nach der Elternzeit und so gab es soviel zu telefonieren. Einen neuen Chef galt es kennenzulernen, neues Auto liefern lassen. All das noch in den 2 Tagen, bis wir zur Oma abgedüst sind.
Weihnachten bei Oma und mit Tante war schön, wenn auch überschattet davon, dass der Prinz “mal wieder” eine Bronchitis hatte, wieder bei jedem Essen einen Hustenanfall bekam und mehrfach am Tag sein Essen erbrach. Leider auch fast jeden Abend beim Zubettbringen seine Abendflasche.
Ein, wie wir damals schon geahnt hatten, letzter Besuch bei der Uromi der Beiden am 2.Weihnachtsfeiertag und einen Tag später gings dann auch schon wieder auf die Heimreise. Der Jahreswechsel verlief mehr als beschaulich. Das Gebollere DIREKT vor ihrem Kinderzimmerfenster (EG
) haben beide komplett verschlafen, um dann eine Stunde später die Nacht zum Tage zu machen und so kamen wir auch nicht früher ins Bett als das in einer Silvesternacht früher ohne Kind(er) der Fall gwesen wäre.
Seit dem 21.Dezember ist nun die Mami in Elternzeit und seit nun 6 Wochen arbeite ich wieder. Was seit dem so passiert ist, dass schreibe ich dann morgen oder übermorgen.
Gestern war mal eben Ernie weg.
Ich sass im Wohnzimmer am PC, die Kinder wuselten irgendwo in der eigentlich kindersicheren Wohnung rum und machten immer mal wieder Stippvisiten bei mir. Ganz dunkel hab ihn Ernie dann irgendwo im Hintergrund jammern hören und dachte erst, okay er streitet sich im kizi mit Lilo um was. Wollte dann aber doch mal gucken gehen und was war? Kein Ernie im Kinderzimmer, dort spielte die Klein-Lilo alleine vor sich hin. ♥
Wo steckte der Knilch?!?! Gerade war auch kein Jammern mehr zu hören. Ich dann erst suchenden Blickes, dann rufend und dann in heller Panik durch die Wohnung, lauthals Ernies Namen rufend. Da! Wieder Jammern – aus dem Gästeklo!
Da hat sich der Schlingel eine Kiste vor die Tür geschoben, ist hochgeklettert und hat die Türklinke aufgemacht. Drinnen war er im verheissungsvollen Gästeklo.
Dumm nur, dass er die Tür dann von innen dann zugebatscht hat und im Dunkeln hockte.
Er begrüßte mich dann mit wedelnder Klobürste und bis zu den Ellenbogen im Katzenfutter matschend.
Was bin ich froh, dass unser Charlie seine Geschäfte nur noch draussen macht und das Katzenklo verwaist ist…..
Fazi: die Wohnungstüre wird jetzt abgeschlossen und der Schlüssel abgezogen und ich schau mal, wie ich die Türklinke vom Gästeklo hochkant stellen kann. ![]()
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Das Finanzgericht Köln entschied, dass Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare gilt. So lange, bis das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil fällt.
Ein Urteil des Finanzgerichts Köln weckt Hoffnungen auf ein Ehegattensplitting auch für schwule und lesbische Paare. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien eingetragene Lebenspartner bei Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az.: 4 V 2831/11) von Anfang Dezember. Die in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerden zu dieser Frage haben nach Einschätzung der Kölner Richter Erfolgsaussichten.
Verhandelt wurde der Fall einer Lebenspartnerschaft. Die Partner wollten auf ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse IV eingetragen bekommen. Das ist nach der aktuellen gesetzlichen Regelung aber nur heterosexuellen Ehepartnern vorbehalten. Das Finanzamt lehnte ab, das homosexuelle Paar zog vor Gericht. Nun erlangte es beim Kölner Finanzgericht vorläufigen Rechtsschutz. Die Kölner Richter entschieden, dass das zuständige Finanzamt die Steuerklasse IV für das Paar einzutragen habe.
Der Senat stützte sich bei seinem Urteil auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer vom Juli 2010. “In diesem Verfahren hatte das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht als verfassungswidrig angesehen. Die Kölner Richter halten es für möglich, dass auch das Einkommensteuerrecht verfassungswidrig ist, weil es zwischen Ehe und eingetragener Lebensgemeinschaft differenziert.
Die Richter haben wegen der grundsätzlichen Bedeutung gegen ihren Beschluss die Beschwerde zum Bundesfinanzhof in München zugelassen.
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vor einem jahr kamen die beiden rotzer auf die welt. wo ist dieses jahr bitte hin?








